Abfalltrennbehälter im öffentlichen Raum Link zur Förderung kopieren

Mit der Förderung von Trennbehältern im Öffentlichen Raum soll die Abfalltrennung unterstützt sowie achtloses Wegwerfen von Abfällen in der Natur (Littering) hintangehalten werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
3109 St. Pölten
Landhausplatz 1
post.ru3@noel.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.04.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die nichtrückzahlbare Förderung beträgt max. 10% der förderfähigen Investitionskosten und ist mit € 10.000,-- pro Jahr und antragstellender Organisation gedeckelt.

Die Auszahlung erfolgt nach Projektabschluss nach Vorlage der Abrechnungsunterlagen.

Die Leistungskontrolle erfolgt anhand der Abrechnungsunterlagen (Rechnungsaufstellung, Rechnungen inkl. Zahlungsbelegen) und nach Vorlage einer Foto-Dokumentation über die durchgeführten Investitionen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Investitionen und Maßnahmen im Bereich Umwelt, Energie und Klimaschutz; Infoblatt "Abfalltrennbehälter im öffentlichen Raum"
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1074848

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