Förderung "Bibliothek der Dinge" Link zur Förderung kopieren

Mit der Förderung "Bibliothek der Dinge" soll im Sinne der Ressourcenschonung ein Leihangebot für Alltags- und Haushaltsgegenstände in NÖ Gemeinden und Regionen gefördert und so ein Beitrag zur Abfallvermeidung geleistet werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
3109 St. Pölten
Landhausplatz 1, Haus 16
post.ru3@noel.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.04.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Es wird eine nichtrückzahlbare Förderung im Ausmaß von max. 50% der förderfähigen Investitionskosten gewährt. Diese Förderung ist mit max. € 4.000,-- pro antragstellender Organisation und Jahr gedeckelt.

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Projektabschluss. Dazu sind die Abrechnungsunterlagen als auch eine Projektdokumentation inkl. Fotos bei der Förderstelle vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Investitionen und Maßnahmen im Bereich Umwelt, Energie und Klimaschutz; Infoblatt "Förderung von Bibliothek der Dinge"
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1074707

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