Umweltförderung - Mehrweggeschirr - Mehrwegbonus Link zur Förderung kopieren

Fördergegenstand:

Die Stadt Graz fördert das Ausleihen von Mehrweggeschirr für Veranstaltungen in Grazer Kindergärten, Schulen, Horten, Hochschulen und Sportvereinen (Mehrwegbonus).

Förderungshöhe:

  • Pro Schuljahr und Klasse bzw. Kindergartengruppe oder Hortgruppe wird einmal ein Betrag von 50 Euro für ein Kindergarten-, Klassen-, Schulstufen- oder Hortgruppenfest gefördert.
  • Pro Schuljahr wird einmal ein Betrag von 100 Euro für ein Kindergarten-, Schul- oder Hortfest gefördert.
  • Pro Studienjahr wird ein Betrag von 100 Euro für Universitätsveranstaltungen in Graz ab mind. 100 Besucher:innen bis max. 12 Veranstaltungen pro Hochschule gefördert.
  • Pro Sportverein werden pro Kalenderjahr max. 5 Veranstaltungen mit einem Betrag von 100 Euro pro Veranstaltung ab mind. 100 Besucher:innen gefördert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Landeshauptstadt Graz, Umweltamt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
0316 872 4301
umweltamt@stadt.graz.at
https://www.umwelt.graz.at/

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.07.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Antragstellung ist kostenfrei

  • Abfrage der Förderstelle in elektronischen Registern (Melderegister, Firmenbuch, Unternehmensregister etc.) gem. § 17 Abs. 2 E-Government-Gesetz
  • Belegkontrolle
  • Der Förderungsnehmer bzw. die Förderungsnehmerin ist verpflichtet einen Verwendungsnachweis durch Belege zu erbringen. Diese sind möglichst in elektronischer Form zu übermitteln. Nähere Details siehe Förderungsrichtlinie der Landeshauptstadt Graz (Beschluss des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 11.04.2019, GZ.: Präs-020864/2017/0002, mit der Richtlinien für die Gewährung von Förderungen festgelegt werden).

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 14.12.2024, GZ.: A23-028212/2013/0104_13, zur Förderung von Mehrweggeschirr - Mehrwegbonus, erlassen auf Grund § 45 Abs. 2 Z 25 Statut der Landeshauptstadt Graz LGBl. Nr. 130/1967 idF. LGBl. Nr. 77/2024.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1070523

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