Förderungen von Maßnahmen der Sozialen Rehabilitation Link zur Förderung kopieren

Menschen mit Beeinträchtigungen, deren Grad der Beeinträchtigung mindestens 50 % beträgt, können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen und unter Berücksichtigung anderer Kostenträger Zuschüsse zu behinderungsbedingten Mehraufwendungen, zur Bewältigung erschwerter Lebensumstände, zur sozialen Integration und zur Milderung besonderer Notlagen erhalten.

Folgende Zuschüsse können gewährt werden:

  • Zuschuss zur behinderungsgerechten Adaptierung eines Personenkraftwagens
  • Fahrtkostenzuschuss zur Abgeltung des Mehraufwandes durch erschwerte Mobilität
  • Zuschuss zum Erwerb der Lenkberechtigung (Führerschein)
  • Zuschuss zur behindertengerechten Wohnraumadaptierung
  • Zuschuss zum Ankauf bzw. zur Reparatur von Kommunikationshilfsmitteln für gehörlose bzw. schwerhörige Personen
  • Zuschuss zu den Gebärdendolmetschkosten für gehörlose und schwerhörige Personen
  • Zuschuss zum Ankauf von sonstigen technischen Hilfsmitteln
  • Zuschuss zum Ankauf von orthopädischen Behelfen
  • Zuschuss zum Ankauf von elektronischen Hilfsmitteln für blinde und sehbeeinträchtigte Personen
  • Zuschuss zur Anschaffung eines Blinden-, Rollstuhl- oder Partnerhundes
  • Zuschuss in speziellen behinderungsbedingten finanziellen Notlagen

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.07.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlung einer bewilligten Förderung erfolgt erst nach Vorlage der Originalrechnungen und Originaleinzahlungsbelege.

Abfrage u.a. von Einkommens-, Versicherungs- und Meldedaten. Belegkontrolle anhand der Originalrechnungen und Originaleinzahlungsbelege. zum Teil Vor-Ort-Kontrollen;

Rechtsgrundlage

§ 17 Oö. Chancengleichheitsgesetz 2008 idgF, Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes OÖ idgF;
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1021567

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